Oderberg - Bei der Vorbereitung und Bekanntgabe für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen im Amt Britz-Chroin-Oderberg ist es offenbar zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Das bestätigte die Kreiswahlleiterin des Barnim, Brigitte Reibeholz, auf Nachfrage der Oderberger Zeitung. Zuvor hatten mehrere Leser die Redaktion auf die Fehler hingewiesen, die alle mit den gedruckten Amtsblättern in Zusammenhang standen.
In ihrer Stellungnahme versichert die Wahlleiterin, dass die Wahl in allen Gemeinden und Ortsteilen "am 22. Februar durch Aushang in den Bkeanntmachungskästen aller amtsangehörigen Gemeinden", bekanntgeben und somit auch rechtzeitig zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert worden sei. Fotos der Redaktion belegen dies mindestens für den Marktplatz in Oderberg und für Lunow-Stolzenhagen sowie den Kasten in Liepe (25. Februar). Die Frist von 92 Tagen vor der Wahl sei damit gewahrt worden, so die Walleitung.
Ärgerlich: Im Amtsblatt wurde die gleichlautende Bekanntmachung nochmals am 29. März abgedruckt. Allerdings endete die Einreichnungsfrist für Wahlvorschläge bereits am 22. März. Der Wahlausschuss beschied am 25. März über die Zulassungen. Somit entstand der Eindruck, dass die Wahl bekanntgegeben wird, nachdem bereits keine Vorschläge mehr einzureichen wären.
Falsche Amtsblätter - wer trägt die Verantwortung?
Auf eine Anfrage beim Amt Britz-Chorin-Oderberg nach den Gründen und Konsequenzen des Irrtums, wollten sich die Bediensteten gegenüber dieser Zeitung nicht äußern und verwiesen auf die Wahlleiterin. Allerdings liegt das Amtsblatt in der Verantwortung der Amtsverwaltung. Beim Heimatblattverlag in Berlin, der die Postille setzt, druckt und ausliefert, sieht man sich ebenfalls nicht in der Pflicht. Zwar gab kein Vertreter des Verlages ein offizielles Statement, telefonisch hieß es aber, dass man "das Material, was aus den Rathäusern kommt, auch genauso abdruckt."
Gleich den zweiten faux pas in gleicher Sache leistete sich das Amtsblatt bei einem Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung. Der von der SPD an Listenplatz 1 gestellte Dietrich Brandenburg wurde im Amtsblatt als "Dietrich Blankenburg" bekannt gegeben. Aus der Liste der Bürgermeisterkandidaten soll Brandenburgs Name hingegen korrekt stehen. "Die Berichtigung erscheint im nächsten Amtsblatt am 26. April", schreibt die Wahlleiterin hierzu. Nach Auskunft der Wahlleitung haben die Irrtümer rund um das Amtsblatt keine Folgen für die Kommunalwahl am 26. Mai. Sie soll wie geplant stattfinden. Zuletzt suchte das Amt Britz-Chorin-Oderberg noch Wahlhelfende, die beim Betrieb der Wahllokale und bei der Stimmenauszählung ehrenamtlich aber gegen ein Erfrischungsgeld tätig werden.
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pvk
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Oderbeger Zeitung
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| Illustration der Landeszentrale für politische Bildung zu den Kommunalwahlen. Bild: LpB BrB |
In ihrer Stellungnahme versichert die Wahlleiterin, dass die Wahl in allen Gemeinden und Ortsteilen "am 22. Februar durch Aushang in den Bkeanntmachungskästen aller amtsangehörigen Gemeinden", bekanntgeben und somit auch rechtzeitig zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert worden sei. Fotos der Redaktion belegen dies mindestens für den Marktplatz in Oderberg und für Lunow-Stolzenhagen sowie den Kasten in Liepe (25. Februar). Die Frist von 92 Tagen vor der Wahl sei damit gewahrt worden, so die Walleitung.
Ärgerlich: Im Amtsblatt wurde die gleichlautende Bekanntmachung nochmals am 29. März abgedruckt. Allerdings endete die Einreichnungsfrist für Wahlvorschläge bereits am 22. März. Der Wahlausschuss beschied am 25. März über die Zulassungen. Somit entstand der Eindruck, dass die Wahl bekanntgegeben wird, nachdem bereits keine Vorschläge mehr einzureichen wären.
Falsche Amtsblätter - wer trägt die Verantwortung?
Auf eine Anfrage beim Amt Britz-Chorin-Oderberg nach den Gründen und Konsequenzen des Irrtums, wollten sich die Bediensteten gegenüber dieser Zeitung nicht äußern und verwiesen auf die Wahlleiterin. Allerdings liegt das Amtsblatt in der Verantwortung der Amtsverwaltung. Beim Heimatblattverlag in Berlin, der die Postille setzt, druckt und ausliefert, sieht man sich ebenfalls nicht in der Pflicht. Zwar gab kein Vertreter des Verlages ein offizielles Statement, telefonisch hieß es aber, dass man "das Material, was aus den Rathäusern kommt, auch genauso abdruckt."
Gleich den zweiten faux pas in gleicher Sache leistete sich das Amtsblatt bei einem Kandidaten für die Stadtverordnetenversammlung. Der von der SPD an Listenplatz 1 gestellte Dietrich Brandenburg wurde im Amtsblatt als "Dietrich Blankenburg" bekannt gegeben. Aus der Liste der Bürgermeisterkandidaten soll Brandenburgs Name hingegen korrekt stehen. "Die Berichtigung erscheint im nächsten Amtsblatt am 26. April", schreibt die Wahlleiterin hierzu. Nach Auskunft der Wahlleitung haben die Irrtümer rund um das Amtsblatt keine Folgen für die Kommunalwahl am 26. Mai. Sie soll wie geplant stattfinden. Zuletzt suchte das Amt Britz-Chorin-Oderberg noch Wahlhelfende, die beim Betrieb der Wahllokale und bei der Stimmenauszählung ehrenamtlich aber gegen ein Erfrischungsgeld tätig werden.
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