Oderberg - Die Bergungsarbeiten rund um einen Blindgänger direkt am Oder-Havel-Kanal in Oranienburg gestalten sich aufwendiger, als zunächst angenommen. In einer Pressemitteilung schreibt die Stadt Oranienburg am Dienstag, dass "die Errichtung eines Spundwandkastens mit einer Absenktiefe auf bis zu sieben Meter", erforderlich sei, um die Verdachtsfläche für alle Beteiligten sicher zu sondieren und die Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg zu bergen oder unschädlich zu machen.
Der Bau eines solchen kleinen Sperrwerkes gilt als aufwendig, da er auch Taucherarbeiten beinhaltet. Ob sich damit die zunächst avisierte Wiedereröffnung Ende Mai noch einhalten lässt, scheint fraglich. Die Stadt betonte in der Veröffentlichung, dass das Betreten es Sperrkreises nördlich des Kanals verboten sei und eine hohe Gefahr für Leib und Leben berge. Außerdem sei die Wasserstraße durch die schifffahrtspolizeiliche Anordnung 039/2019 zwischen den Kilometern 25,1 und 25,3 gesperrt. Nicht betroffen sei die Straßenbrücke und die benachbarte Eisenbahnbrücke der S-Bahn-Linie 1 und der Fernzugstrecke Berlin-Rostock.
Auch wenn die Sperrung nur 200 m Wasserstraße umfasst, sind die Folgen weit darüber hinaus spürbar. Für Fracht- und Personenschiffe gibt es keine Möglichkeit mehr von Berlin in den Raum Oderberg und weiter an die Ostsee und nach Stettin zu gelangen. Paddler können die Sperrung über das Oranienburger Stadtgebiet umgehen oder notfalls mit etwas Kraft und Ausdauer umtragen. Für größere Boote und Schiffe ist das Ausweichgewässer und die dortigen Schleusen in Pinnow und Malz zu klein.
Eine Umfahrung über den Oder-Spree-Kanal und Eisenhüttenstadt, die ohnehin fünf Tage länger in Anspruch nimmt, scheitert am geringen Wasserstand der Oder. Sie führt zurzeit nach Informationen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nur 1,20m bis 1,25 m Wasser. Zu wenig für Schubverbände, die mindestens 1,80 m benötigen.
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pvk
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Oderberger Zeitung
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| Der Oder-Havel-Kanal in Oranienburg. In der Kleingartenkolonie (li.) soll die Bombe liegen. Bild: Mapio |
Der Bau eines solchen kleinen Sperrwerkes gilt als aufwendig, da er auch Taucherarbeiten beinhaltet. Ob sich damit die zunächst avisierte Wiedereröffnung Ende Mai noch einhalten lässt, scheint fraglich. Die Stadt betonte in der Veröffentlichung, dass das Betreten es Sperrkreises nördlich des Kanals verboten sei und eine hohe Gefahr für Leib und Leben berge. Außerdem sei die Wasserstraße durch die schifffahrtspolizeiliche Anordnung 039/2019 zwischen den Kilometern 25,1 und 25,3 gesperrt. Nicht betroffen sei die Straßenbrücke und die benachbarte Eisenbahnbrücke der S-Bahn-Linie 1 und der Fernzugstrecke Berlin-Rostock.
Auch wenn die Sperrung nur 200 m Wasserstraße umfasst, sind die Folgen weit darüber hinaus spürbar. Für Fracht- und Personenschiffe gibt es keine Möglichkeit mehr von Berlin in den Raum Oderberg und weiter an die Ostsee und nach Stettin zu gelangen. Paddler können die Sperrung über das Oranienburger Stadtgebiet umgehen oder notfalls mit etwas Kraft und Ausdauer umtragen. Für größere Boote und Schiffe ist das Ausweichgewässer und die dortigen Schleusen in Pinnow und Malz zu klein.
Eine Umfahrung über den Oder-Spree-Kanal und Eisenhüttenstadt, die ohnehin fünf Tage länger in Anspruch nimmt, scheitert am geringen Wasserstand der Oder. Sie führt zurzeit nach Informationen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nur 1,20m bis 1,25 m Wasser. Zu wenig für Schubverbände, die mindestens 1,80 m benötigen.
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