Oderberg - Mit zahlreichen Änderungen im Feuerwehrgesetz will die Landesregierung kurz vor der Landtagswahl die Gefahrenabwehr in Brandenburg stärken. Wie die Innenstaatssekretärin Katrin Lange am Mittwochabend in Potsdam mitteilte, solle vor allem das Ehrenamt - also die Freiwilligen Feuerwehren im Land - von den neuen Regelungen profitieren. Die ehrenamtlichen Brandschützer tragen die Hauptlast der Gefahrenabwehr im Flächenland Brandenburg.
Nach den Informationen der Pressemitteilung soll das Alter für den aktiven Dienst in der Wehr von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Damit werden an einigen Stellen Personalengpässe etwas gemildert, die sich vor allem in der Tagesalarmierbarkeit bemerkbar machen. In vielen kleineren Orten sind die Wehren in der Büroarbeitszeit unter der Woche kaum ausrückefähig, weil die Feuerwehrleute zu Arbeitsplätzen in die Ballungsräume pendeln. Bisher mussten Feuerwehrleute mit dem 65. Geburtstag in die "Ehrenabteilung" wechseln und konnten nur noch bei Ausbildung, Jugendarbeit oder in der Feuerwehrmusik mitmischen.
Demnächst gibt es Gebühren
Auch soll die materielle Belastung durch Nebenaufgaben sinken bzw. Geld in die Wehrkassen bringen. So soll die Feuerwehr bei Dienstleistungen wie Türnotöffnungen oder dem Beseitigen einer Ölspur künftig Gebühren erheben können. Ob diese technischen Hilfen - Amtsdeutsch "nicht originäre Aufgaben" dadurch abnehmen muss sich erst noch zeigen. Wie diese Gebühren dann von den Gemeinden eingetrieben werden und ob beispielsweise ein Fahrzeugbesitzer dann mit seiner Haftpflicht für ausgelaufenen Schmierstoff aufkommen muss, ist bislang noch unklar. Nach Zahlen des Landesfeuerwehrverbandes sind in Brandenburg rund 38.000 Frauen und Männer aktiv.
Zusätzlich war vor Kurzem bereits die Novelle des "Prämien- und Ehrenzeichengesetzes" des Landes geändert worden. Brand- und Katasthrophenschützer erhalten zukünftig für jedes Jahr Dienst eine dreistellige Prämie als Ersatz für Aufwand und Kosten.
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pvk
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Oderberger Zeitung
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| Auch im Oderberger Gerätehaus dürfen die Kameraden dann bis 67 bleiben. Bild: Amtsfeuerwehr b-c-o. |
Nach den Informationen der Pressemitteilung soll das Alter für den aktiven Dienst in der Wehr von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Damit werden an einigen Stellen Personalengpässe etwas gemildert, die sich vor allem in der Tagesalarmierbarkeit bemerkbar machen. In vielen kleineren Orten sind die Wehren in der Büroarbeitszeit unter der Woche kaum ausrückefähig, weil die Feuerwehrleute zu Arbeitsplätzen in die Ballungsräume pendeln. Bisher mussten Feuerwehrleute mit dem 65. Geburtstag in die "Ehrenabteilung" wechseln und konnten nur noch bei Ausbildung, Jugendarbeit oder in der Feuerwehrmusik mitmischen.
Demnächst gibt es Gebühren
Auch soll die materielle Belastung durch Nebenaufgaben sinken bzw. Geld in die Wehrkassen bringen. So soll die Feuerwehr bei Dienstleistungen wie Türnotöffnungen oder dem Beseitigen einer Ölspur künftig Gebühren erheben können. Ob diese technischen Hilfen - Amtsdeutsch "nicht originäre Aufgaben" dadurch abnehmen muss sich erst noch zeigen. Wie diese Gebühren dann von den Gemeinden eingetrieben werden und ob beispielsweise ein Fahrzeugbesitzer dann mit seiner Haftpflicht für ausgelaufenen Schmierstoff aufkommen muss, ist bislang noch unklar. Nach Zahlen des Landesfeuerwehrverbandes sind in Brandenburg rund 38.000 Frauen und Männer aktiv.
Zusätzlich war vor Kurzem bereits die Novelle des "Prämien- und Ehrenzeichengesetzes" des Landes geändert worden. Brand- und Katasthrophenschützer erhalten zukünftig für jedes Jahr Dienst eine dreistellige Prämie als Ersatz für Aufwand und Kosten.
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